Deutsche Rentenversicherung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK

rvBEA - Bescheinigungen Elektronisch Anfordern

Zuviel Papierkram?

Aktuelles

Gültige Basistypen_Simple.xsd in rvBEA

Bitte beachten: Das in rvBEA gültige Schema Basistypen_Simple (gültig seit 1.07.21) enthält folgende Anpassungen:

Beitragsgruppe: Beitragsgruppe_Typ anstatt xs:positiveInteger jetzt xs:string (DXEB Element Bygr Erhaltung führender Nullen)
Steuerklasse: Kennzeichen_Numerisch_Typ anstatt xs:positiveInteger jetzt xs:nonNegativeInteger (DXEB Element Stkl 0 muss erlaubt sein)
Steuertage/SV-Tage: Steuertage_Typ anstatt xs:positiveInteger jetzt xs:nonNegativeInteger (DXEB Element Sttg und Svtg 0 muss erlaubt sein)

Die Änderung wirkt sich nicht auf die Verfahren A1 und GML57 aus, da die Typen dort keine Verwendung finden.

Das aktuelle Schema finden Sie unter Download/Service

16.06.2023: Wartung Kommunikationsserver am 20.06.2023

Wir bitten um Berücksichtigung, dass am 20.06.2023 ab 10 Uhr der KommServer in Test wegen Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht. Testsendungen an die Rentenversicherung können in dem Zeitraum nicht übermittelt werden. Die Einschränkung wird voraussichtlich bis zum Mittag wieder behoben sein.

27.06.2022: Werteliste_AG (Zusatzinformation)

Zum 01.07.2022 werden wir die angekündigte Zusatzinformation (Werteliste_AG) für die Verfahren A1 und rvBEA (ZUZA) anbieten.
Hierbei ist zu beachten, dass auch die Werteliste_AG (A1) über den Steuerungssatz von rvBEA transportiert wird.

Die entsprechenden XSDs und ein XML-Beispiel sowie die fachliche Beschreibung finden Sie im Downloadbereich unter "A1".

Bitte beachten Sie, dass die allgemeingültigen Header (SVTOAG, AGTOSV) sowohl im Verfahren A1 als auch im Verfahren rvBEA Anwendung finden.

Ab sofort besteht die Möglichkeit den Empfang der Werteliste_AG (Info_A1) zu testen. Die Anleitung für den automatisierten Test finden Sie im Downloadbereich unter "A1-Weiterführende Informationen".

03.06.2022: Einsatz der Einheitlichen Schnittstelle der Kommunikationsserver der DRV Bund und der GKV nach § 96 Absatz 2 SGB IV

Ab dem 01.07.2022 steht Ihnen für die Übersendung Ihrer Arbeitgeberdaten zusätzlich zu den bekannten Eingängen die neue einheitliche eXTra-Schnittstelle unter Verwendung von SOAP und eXTra-Version 1.5 zur Verfügung. Auf unserem Testserver kann die neue Schnittstelle ab sofort getestet werden. Bei den Verfahren DSVV und SOFO ist bereits die Verarbeitung angebunden, so dass auch Ausgangsdaten erzeugt werden. Bei euBP und rvBEA erfolgt eine Verarbeitung der gesendeten Daten in Kürze. Eine detailliertere Beschreibung der neuen Schnittstelle findet sich hier

25.05.2022: Umsetzung des § 96 SGB IV Kommunikationsserver in den Verfahren rvBEA, GML57, A1

Gemäß § 96 SGB IV Absatz 2 hat der Meldepflichtige Meldungen der Sozialversicherungsträger mindestens einmal wöchentlich von den Kommunikationsservern abzurufen und den Empfang zu quittieren. Die Meldungen sind dann 30 Tage nach Eingang der Quittung durch den Sozialversicherungsträger zu löschen. Sofern keine Quittierung erfolgt, sind die Meldungen 30 Tage nach der Bereitstellung zu Abruf zu löschen.

Diese gesetzliche Vorgabe wird nun in den Arbeitgeberverfahren A1, GML57 und rvBEA umgesetzt. Einsatztermin ist KW 25.

Im Zuge des Einsatzes kann es zu Lücken bei den Dateifolgenummern kommen, sofern Sie bei der Abholung nicht auf dem aktuellen Stand sind. Wir bitten Sie daher sicherzustellen, dass alle Anforderungen zeitnah abgeholt und quittiert werden.

19.01.2022: Anwendungsfall „ZUZA“ in Produktion

Mit dem Jahreswechsel 2021/2022 ist das Verfahren rvBEA Anwendungsfall „ZUZA“ in Produktion gegangen. Unter Voraussetzung der Einwilligung des Betroffenen werden die Entgeltbescheinigungen grundsätzlich elektronisch beim Arbeitgeber angefordert.

Seit 1. Januar 2022 ist rvBEA „ZUZA“ für alle Arbeitgeber verpflichtend, eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich.

07.12.2021: Grundsätze nach § 108 (rvBEA) und 108a (BEEG) SGB IV

Die Grundsätze für die elektronische Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten nach § 108 Abs. 2 SGB IV und § 108a Abs. 2 SGB IV wurden angepasst.
Die aktuellen Versionen sowie die dazugehörigen Datenfeldbeschreibungen und Änderungsprotokolle finden Sie im Downloadbereich.

Allgemeine Informationen

Was ist rvBEA?

Mit Hilfe von rvBEA können Rentenversicherungsträger oder öffentliche Behörden bei Arbeitgebern Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso können die Rückantworten der Arbeitgeber entgegen genommen werden. Damit soll die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut werden.

Warum rvBEA?

Durch rvBEA soll der elektronische Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern verstärkt werden. Damit sollen auf beiden Seiten Verwaltungskosten eingespart werden. Außerdem erfolgt die Bereitstellung einer Möglichkeit zur sicheren, anlassbezogenen Anforderung und Übermittlung von Entgeltdaten zwischen Rentenversicherungsträgern und Arbeitgebern (Vermeidung von Medienbrüchen) unter Nutzung einer gemeinsamen Schnittstelle im Kontext der Entgeltbescheinigung.

Wer nutzt rvBEA?

  • Arbeitgeber
  • Rentenversicherungsträger (ZUZA)
  • Elterngeldstellen (BEEG)

Wie funktioniert rvBEA?

Der Datenaustausch bei rvBEA erfolgt per XML-Datei über den eXTra-Standard. Dies gilt für alle Teilverfahren. Lediglich der verfahrensspezifische Sendungs-Body wird dem Verfahren entsprechend angepasst. Dabei geht die Kommunikation immer vom Lohnabrechnungssystem aus. Durch Senden eines Request an die hinterlegte URL des eXTra-Servers der DSRV werden entweder Daten angefordert oder gesendet.

Bei Fragen und/oder benötigter Hilfe wenden Sie sich bitte unter Angabe weiterführender Informationen (Verfahren, VSNR, BBNR, etc.) an die oben rechts aufgeführte Störungs-Hotline.

Weitere Informationen zu XMLs, Daten, Schemata, etc. finden Sie unter Download/Service

Umgesetzte Bescheinigungen

ZUZA: „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“

Ein Arbeitnehmer, welcher eine gewisse Einkommensgrenze unterschreitet, wird von der Zuzahlung in Bezug auf Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit. Die Zuzahlungsbefreiung wird durch die Rentenversicherung, unter Voraussetzung der Einwilligung des Betroffenen, geprüft, indem bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber elektronisch zurückgemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie im Downloads Bereich unter "ZUZA"

BEEG:  „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“

BEEG soll Eltern die Antragstellung in Bezug auf Elterngeld vereinfachen. Somit werden Daten, die bereits an anderer Stelle vorliegen, unter Voraussetzung der Einwilligung der Betroffenen, abgerufen bzw. an die zuständigen Behörden übermittelt. Weitere Informationen finden Sie im Downloads Bereich unter "BEEG"

Häufig gestellte Fragen

Arbeitgeber

Ab dem 01.01.2022 wird rvBEA FORMS verpflichtend. Ist ab diesem Zeitpunkt eine Registrierung erforderlich?

Eine Registrierung für FORMS ist außerhalb der Pilotverfahren nicht erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass:

- das Verfahren rvBEA Anwendungsfall "ZUZA" zum 01.01.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend wird.

- der Anwendungsfall "BEEG" zum 01.07.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend wird.

Gilt eine Registrierung vor dem 01.01.2022 fort?

Im Anwendungsfall "ZUZA" wird die Registrierung nach dem 31.12.2021 nicht mehr berücksichtigt. Die Anforderungen werden dann grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt.

Wie erhalte ich eine Anforderung im Verfahren rvBEA?

Sie müssen mindestens einmal wöchentlich über Ihre Lohnsoftware mittels Aktualisierung prüfen, ob eine Anforderung im Verfahren rvBEA hinterlegt wurde.

Besteht die Möglichkeit, übermittelte Entgeltdaten zu stornieren oder zu korrigieren?

Nein, nachträgliche Korrekturen/Stornierungen sind nicht zu übermitteln. Eine erneute Übermittlung der Abrechnungen erfolgt nur nach erneuter Aufforderung (DXAR) durch die anfordernde Stelle.

Ist es möglich, für einen Monat mehrere Abrechnungen zu übermitteln (Mehrfachabrechnung)?

Derzeit kann pro Monat nur eine Abrechnung korrekt verarbeitet werden. Annahme und Verarbeitung mehrerer Abrechnungen pro Monat sollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Ist es möglich, für einen Monat sowohl Entgeltdaten als auch einen Hinderungsgrund zu übermitteln? (Bsp.: kein Entgelt ab 15. des Monats wegen unbezahltem Urlaub)

Nein, es können entweder ein Hinderungsgrund oder die Entgeltdaten für einen Monat übermittelt werden. Besonderheiten ergeben sich aus dem Widerspruch "Entgelt", SV-Tage, die entsprechend in der nachfolgenden Verabeitung der anfordernden Stelle interpretiert werden.

Softwareentwickler

Muss ich rvBEA anbieten?

Seit dem 01.01.2022 ist die Teilnahme an rvBEA für alle Arbeitgeber verpflichtend. Alle zertifizierten Softwareanbieter müssen rvBEA unterstützen.

Ist für das Verfahren rvBEA eine Modulabnahme erforderlich?

Ab dem 01.01.2022 ist das Verfahren rvBEA für Arbeitgeber verpflichtend und damit Bestandteil des Basismoduls und der Systemprüfung nach §95b SGB IV i.V.m. den Gemeinsamen Grundsätzen nach §22 DEÜV.

In welcher Form erfolgt der Datenaustausch?

Alle Datensätze sind im Format XML aufgebaut. Für rvBEA sind die Registrierung (DXRR), die Anforderung (DXAR) und die Bescheinigung (DXEB) relevant.

Wie kommuniziert die Rentenversicherung mit den Lohnabrechnungssystemen?

Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) stell auf deinem eXTra-Server Nachrichten zur Abholung bereit. Diese müssen Sie mittels SQL unter Zugrundelegung der in der Registrierung definierten Betriebsnummer abrufen. Details zum eXTra-Standard können der Homepage http://www.extra-standard.de/ entnommen werden.

Wie erfolgt eine Registrierung?

Eine Registrierung für FORMS ist außerhalb der Pilotverfahren nicht erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass:

-der Anwendungsfall „ZUZA“ zum 01.01.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend ist.

-der Anwendungsfall „BEEG“ zum 01.07.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend wird.

Wie müssen wir die Parameter für den eXTra-Server der Rentenversicherung befüllen?

Attribut Profile = http://www.extra-standard.de/profile/rvBEA/1.0

Procedure = rvBEA

Datatype = http://www.extra-standard.de/datatypes/A1

Wie können wir das Verfahren rvBEA testen?

Für rvBEA steht ein automatisiertes Testverfahren zur Verfügung. Die dazugehörige Verfahrensbeschreibung finden Sie unter Download/Service.